Neben einem freien Fondssparplan ist die Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen, die vom Arbeitgeber ganz oder teilsweise zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, eine weitere Möglichkeit zum Vermögensaufbau. Dafür überweist der Arbeitgeber je nach Tarif zwischen 6,65 € und 40,00 € pro Monat in Ihren Sparvertrag.
Sofern Ihr Jahreseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, wird zusätzlich die Unterstützung vom Staat fällig, die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage*:
Fondssparplan: 20% von max. 400€ = max. 80€ jährlich
Bausparvertrag: 9% von max. 470€ = max. 42,30€ jährlich
Wir betrachten hier die Anlage in einen Investmentfonds, welcher über sechs Jahre angespart wird. Anschließend ruht der Vertrag bis zum Ablauf des siebten Jahres. Nach Ablaub der Sperrfrist können die Anteile im Depot verbleiben oder in einen anderen Fonds gestauscht oder ausgezahlt werden. Das VL-Depot bleibt bestehen und die Sperrfrist für die neuen Anteile beginnt erneut.
Entwicklung eines VL-Sparplans nach 7 Jahren:
Quelle: BVI Statistik, VL-Fondssparpläne mit deutschen Aktienfonds, Stand 17.04.2023
* es gelten Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Jahreseinkommen, Ihr Bruttoeinkommen kann erheblich darüber liegen):
bis zu 40.000€ für Ledige / 80.000€ für Verheiratete
Die Einkommensgrenzen wurden ab dem Jahr 2024 verdoppelt, somit hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich erweitert!
ausführliche Informationen zum Thema Vermögenswirksamen Leistungen finden Sie unter dem Link zur DWS:
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