Depotführung Fondsdepot Bank - Änderungen ab Februar 2022
Ende November erhalten Kunden der Fondsdepot Bank (FodB) Post zu den Neuerungen ab Februar 2022. Wir möchten Sie im Vorfeld über den Inhalt und die Hintergründe informieren:
Preisänderungen bei den Banken sind aufgrund einer geänderten Rechtsprechung seit Mitte des Jahres 2021 zustimmungspflichtig! Die FodB informiert darüber, dass es Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Preis-Leistungsverzeichnis gibt, die einer aktiven Zustimmung bedürfen, da die FodB Ihr Depot sonst nicht weiterführen kann. Die neuen AGB sind ab Februar 2022 gültig. Ihre Mitwirkung ist daher unbedingt erforderlich!
In dem Anschreiben der FodB ist eine Erläuterung der Änderungen und das Zustimmungsschreiben enthalten. Außerdem liegt ein frankierter Rückumschlag bei. Die Zustimmung kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen:
- Per QR-Code: Scannen Sie den Code vom Zustimmungsschreiben mit Ihrem Handy ab und folgen Sie den Anweisungen
- Per Fax: Faxen Sie das unterschriebene Formular an 09281 7258 46 123
- Per Mail: Senden Sie das unterschriebene Formular im Anhang als Foto oder PDF an einwilligung@fondsdepotbank.de
- Per Post: Nutzen Sie den beigefügten frankierten Rücksendeumschlag
Bitte beachten Sie auch, dass eine Konsolidierung der Anschreiben aus technischen Gründen nicht möglich war und die Zustimmung pro Depot/Geldkonto erteilt werden muss. Sofern Sie als Inhaber oder gesetzlicher Vertreter bei mehreren Depots weisungsbefugt sind, muss die Zustimmung ebenfalls mehrfach erfolgen. In diesem Fall erhalten Sie aber auch mehrere Anschreiben der FodB.
Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
- Die in den „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und in den Bedingungen für weitere Dienstleistungen enthaltenen Regelungen zur Änderung vereinbarter Bedingungen und Preise wurden neu formuliert.
- Die Regelung zur Belastung von Verwahrentgelten (für die Abwicklungskonten; gilt nicht für Fondsdepots) wurde neu formuliert. Bislang wurden bei hohen Beträgen auf den Abwicklungskonten individuelle Vereinbarungen getroffen. Mit der Änderung der AGB wird diese Änderung nun standardisiert. Es gilt ein Freibetrag von 5.000 EUR, die FodB wird allerdings erst ab einem Bestand von 100.000 EUR ein Verwahrentgelt von 0,5% abrechnen. Der Freibetrag kann aber jederzeit ohne weitere Information auf den vereinbarten Betrag reduziert werden.
- Einrichtung des InfoManagers für Offline-Depots: Die FodB ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen bestimmte Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Das ist am einfachsten (und umweltfreundlichsten) auf digitalem Wege zu bewerkstelligen, daher erteilen Sie mit Ihrer Zustimmung zu den AGB Änderungen auch die Zustimmung zur Einrichtung des InfoManagers. Sofern Sie dies explizit nicht wünschen, teilen Sie der FodB bitte bis zum 03.02.2022 mit, dass Sie die Informationen weiterhin schriftlich erhalten möchten.
- Das jährliche Depotführungsentgelt für das Fondsdepot bleibt unverändert (reine Online-Nutzung 30 EUR). Sofern Ihnen bisher ein Rabatt auf das Depotführungsentgelt für die Nutzung des InfoManager in Höhe von 5 EUR p. a. gewährt wurde, entfällt dieser zukünftig ab dem Jahr 2022 (Depotentgelt 55 EUR statt 50 EUR).
- Das Transaktionsentgelt für per Fax oder Brief (offline) eingereichte Orders wird angehoben. Jeder Teilauftrag (Kauf und Verkauf) kostet dann 10,00 € statt wie bisher 5,00 €.
Online-Transaktionen und über uns erteilte Aufträge sind weiterhin kostenfrei. Für Sparpläne werden weiterhin keine Transaktionsentgelte erhoben.
Unsere Hinweise:
Die meisten Banken haben bereits ähnliche Anpassungen der AGB und Preisverzeichnisse vorgenommen oder planen diese. Unterm Strich ändert sich Wesentliches nur bei dem Verwahrentgelt für die Geldkonten, nicht für das Fondsdepot. Die Fondsdepot Bank ist auch weiterhin eine leistungsstarke und preisgünstige Depotstelle.
- Transaktionsgebühren: Die Erhöhung der Transaktionsgebühr auf 10,00 € betrifft unsere Kunden nicht. In Verbindung mit den Rabatten auf das Fondsagio durch uns sind die Konditionen top.
- Verwahrentgelt Geldkonten: Wir hatten kommuniziert, dass wir Anpassungen erwarten und sind froh, dass diese erst 2022 kommen. Theoretisch darf die FodB das Verwahrentgelt dann ab 5.000 € erheben.
Eine Rückmeldung an die FodB ist unbedingt erforderlich!
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Anpassungen.
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden. Wir freuen uns auf Sie!
Sie erreichen uns unter Telefon: 02763-7389 oder direkt über unser Kontaktformular.