Menü

Riester Rente - Sparen mit staatlicher Förderung

staatl. Fö. MünzenDie Riester-Rente ist die am stärksten geförderte Form der privaten Altersvorsorge, und wir bleiben dabei: für jedermann geeignet. Für manch einen sogar eine absolute Notwendigkeit. Dabei ist sie wesentlich flexibler als z.B. die betriebliche Altersvosorge. Aber der Reformdruck steigt: Wie soll/kann es weitergehen? Laufen Ihre Zulagen richtig, ist der Steuervorteil noch gegeben, wie sieht es mit der Kapitalanlagerendite aus? In Zeiten niedriger Zinsen ist eine 100%-ige Garantieleistung seitens der Anbieter kaum darstellbar. Ganz ohne Garantien wird es nicht gehen, aber bereits ein Absenken des Garantieniveaus auf 90% bietet weitaus bessere Investitionschancen. All dies muss auf den Prüfstand!

Zum Nachlesen - unser Artikel aus Juni 2021: Riester-Rente (vorerst) abgeschrieben?

Zum 1.7.2021 wurde das Neugeschäft für die DWS Riesterrente Premium und DWS Top Rente eingestellt. Die 100%-Beitragsgarantie der Riesterrente erwies sich im Umfeld anhaltender Niedrigzinsen zunehmend als Bürde, da das Kapital fast ausschließlich in konservative und negativ rentierende Anleihen investiert werden muss. In den letzten Jahren waren die Riesterdepots daher fast komplett in Rentenfonds investiert.


 

Neben der angebotenen DWS TopRente wurde die ab 2006 eingeführte DWS RiesterRente Premium vermittelt, diese mit folgenden Zusatzoptionen:

  • Ablaufstabilisator ist jederzeit vom Kunden wählbar und startet frühestens 10 Jahre vor Auszahlungsbeginn
  • monatliche Höchststandssicherung  (90% des Vermögens) ab dem 55. Lebensjahr in den letzten 5 Jahren vor Auszahlungsbeginn wählbar

Hier finden Sie die langfristigen Wertentwicklungen der DWS Vorsorgefonds


Optimierung bestehender DWS Riester-Depots

Der deutliche Zinsanstieg im Jahr 2022 hat bei vielen Verträgen zu starken Kursverlusten der Anleihefonds geführt, die nun deutlich unterhalb ihrer Garantie liegen.Neue Einzahlungen werden daher erst einmal verwendet, um die Lücke zur Garantie aufzufüllen, bevor sich die Wertsteigerungskomponente wieder aufbauen kann.

Beitragsgarantie zum Ende der Ansparphase garantiert
Die gute Nachricht: Verträge, die aktuell deutlich unterhalb der Garantiesumme liegen, werden trotzdem zum Ende der Ansparphase die Garantiesumme erreichen. Dafür haftet die DWS.

 

Beitrag reduzieren
Es kann im Einzelfall sinnvoll sein, von der steueroptimierten auf eine zulagenoptimierte Vertragsgestaltung umzustellen (ggf. dadurch frei werdende Mittel in einen Fondssparplan oder in die steuerbegünstige Basis-Rente -mit freier Fondsauswahl- zu investieren). Also die Zulagen noch mitnehmen (als Renditeersatz), Zu beachten: Es wird auf die im Einzelfall zusätzliche Steuererstattung verzichtet bzw. eine geringere Erstattung in Kauf genommen. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden.

Höchststandssicherung aktivieren
Bei Verträgen mit nur noch wenigen Jahren Ansparphase sollte die Höchststandssicherung, eine spezielle Absicherungsoption der DWS Riester-Rente Premium, genutzt werden, um die Kursgewinne bei den Rentenfonds zu sichern. Alle Kunden, die das 55. Lebensjahr erreichen und die DWS Riester-Premium Variante nutzen, werden automatisch kontaktiert, um die Höchststandssicherung zu aktivieren. Die Rentenfonds mit Restlaufzeiten unter 10 Jahren werden in den nächsten Jahren leichte Minusergebnisse erwirtschaften. Deshalb ist es sinnvoll, die Sicherung zu aktivieren - die Wertrückgänge gegenüber dem Höchststand gehen dann zu Lasten der DWS.

DWS Vorsorge mit aktivierbarer Höchststandssicherung

Vermehrt haben wir darauf hingewiesen, dass sich das derzeitige Niedrigzinsniveau auch und insbesondere bei Garantieprodukten, so auch bei Riester- und Basis-Renten mit geringeren Laufzeiten, ungünstig auf das Renditeprofil auswirkt.

Optionale Höchststandssicherung bei DWS Altersvorsorge Premium Depots:

Kunden, deren optionale Höchststandssicherung (HSS) aktivierbar ist, werden von der Gesellschaft mit Erreichen des 55. Lebensjahres angeschrieben.

Bedingt durch die fallenden Renditeaussichten für den festverzinslichen Anteil im Vorsorgedepot raten wir dazu, das Angebot zur Aktivierung der HSS anzunehmen. Betroffene Kunden wurden/werden von uns inklusiv dem zu nutzenden Formular entsprechend informiert.

Herausforderung Niedrigzins - riskante Garantien

Eine große Herausforderung wird zukünftig die Riester-Rente mit  ihren Garantien sein. Das sehr gute Konzept der  DWS Riester-Rente hat sich bislang bewährt, die Ergebnisse liegen in den letzten Jahren weit über dem Marktdurchschnitt. Es wurde allerdings nie für ein Umfeld negativer "Zinsen" entwickelt – ein Szenario, das bis vor wenigen Jahren undenkbar erschien!

Bei der DWS Riester-Rente muss konzeptionsbedingt verstärkt in sichere Anleihen investiert werden. Im Laufe der Jahres 2019/2020 haben sich durch weiter sinkende Zinsen hohe Kursgewinne aufgebaut. Hier bahnt sich allerdings ein Risiko an, das im Falle wieder steigender Zinsen zum Tragen kommen wird. In unserer Sonderausgabe der fonds-news sind wir bereits vor Jahren auf die Folgen der Zinsentwicklung für die Riester-Rente ausführlich eingegangen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Zinsen nicht in gleicher Höhe und Geschwindigkeit steigen werden,  wie diese gesenkt wurden; viele Länder der EU-Zone könnten dies gar nicht stemmen. Doch irgendwann kann/wird dieser Fall eintreten, wodurch die Renditeaussichten durch einen Kursverfall am Anleihemarkt deutlich sinken und sogar den Gewinnpuffer schmelzen lassen - im Bereich der Zinsanlagen (Rentenfonds) sind aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank auf Sicht der nächsten Jahre schlechtere Ergebnisse vorprogrammiert.

Solange der Gesetzgeber das Produkt nicht reformiert, kann die DWS den Rentenfondsanteil nicht reduzieren, da dieser die gesetzlich geregelte Garantie auf die eingezahlten Beiträge und Zulagen absichert. Wir haben somit, anders als bei der freien Fondsanlage, keine Möglichkeit, die hohen Buchgewinne bei den DWS Rentenfonds aktiv bei der DWS zu realisieren.

Um diesem Szenario entgegenzuwirken, kann bei noch langlaufenden  Verträgen – ohne gesetzliche Reformen - ein Anbieterwechsel angeraten sein. Generell wird bei einem Wechsel die übertragene Summe als neue Garantie angesehen, Kursgewinne werden somit realisiert und gesichert. Anbieter von Versicherungslösungen haben durch ihren eigenen Deckungsstock im jetzigen Zinsumfeld einen geringeren Druck, Garantien im zinslosen Anleihemarkt abzubilden.

Als Kunde/Kundin werden wir Sie weiter informieren! Vorerst nehmen wir eine abwartende Haltung ein.

Hier gelangen Sie zu unseren Beitrag zum Thema "Anleihen" (Rentenfonds): Der Zusammenhang zwischen sinkenden Zinsen und steigenden Kursen

Wohnriester Verwendungsbedingungen/Abruf-Formular

Eigenheim als Teil der Altersvorsorge

Riester-Sparer dürfen ab 2014 Kapital, das sie in beliebigen Riester-Verträgen angespart haben, jederzeit für die Entschuldung/den Erwerb der eigenen vier Wände einsetzen. Dabei darf das staatlich geförderte Riester-Kapital jedoch nur für die Finanzierung einer komplett eigengenutzten Immobilie verwendet werden. (Problematisch ist eine Förderung nach Wohn-Riester für ein Haus mit Einliegerwohnung > zu prüfende Möglichkeit: strikte Kostentrennung der Baufinanzierung zwischen Eigenwohnung und vermieteter Einliegerwohnung).

•    Jederzeitige Entnahme zum sofortigen Erwerb/Bau einer Immobilie
•    Jederzeitige Tilgung (Zwischentilgung oder Entschuldung) eines bestehenden Immobilienkredits
•    Jederzeitige Entnahme zur altersgerechten Sanierung (hier gilt es besondere Bedingungen einzuhalten)


Das Gesetz stellt weitere Mindestanforderungen:
•    Die Mindestentnahme aus dem Riester-Vertrag liegt bei 3.000 €.
•    Wird nicht das gesamte Vorsorgevermögen entnommen, muss nach der Entnahme ein Restvorsorgevermögen von 3.000 Euro im Riester-Vertrag verbleiben.
•    Verkauft der Eigentümer ein Haus, in das Riester-Förderung geflossen ist, hat er fünf Jahre Zeit, sich erneut eine selbstgenutzte Immobilie zuzulegen oder die entnommene Summe in den Riester-Vertrag zurückzuführen. Andernfalls entfällt die Förderung.


Formular: Antrag auf Verwendung des gebildeten AV Vermögens nach § 92b Abs. 1 an die Zentrale Zulagenstelle der Rentenversicherung.


Besteht weiterhin ein Riester-Vertrag, kann während der Ansparphase das entnommene Kapital wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden und somit das Wohnförderkonto entsprechend minimiert werden.

Besteuerung bei Verwendung von Wohnriester-Vermögen mittels Wohnförderkonto

mehr >

Wohnriester Verwendungsbedingungen/Abruf-Formular


Nachgelagerte Besteuerung bei Renteneintritt auch für Wohnriester:

Die Immobilien-Eigentümer müssen im Rentenalter Steuern auf die geförderten Beträge zahlen, die auf einem fiktiven Wohnförderkonto verbucht sind (dieses dient lediglich dem Zweck zur Ermittlung der Steuerschuld und wird mit jährlich 2% Zinsen belastet).


Der Steuerschuldner kann jederzeit entscheiden,

  • die Steuern jährlich (ratierliche Besteuerung bis zum 85. Lj. / "Verminderungsbetrag") oder
  • auf einmal zu zahlen. Wer sofort zahlt, muss lediglich 70 Prozent des Kontostandes versteuern ("Auflösungsbetrag" incl. 30% "Rabatt").

 

Stirbt der Steuerschuldner, werden noch nicht getilgte Steuern mit der Immobilie vererbt.

 

 

Wohnriester in der Beratungspraxis

Entnahme will gut überlegt und geplant sein

Die Nutzungsmöglichkeiten für Immobilien können für Anleger(innen) im Altersbereich zwischen 55 bis 67 Jahren interessant sein.

Wird ein Riester-Vermögen langfristig, intelligent (nur bei den Top Anbietern und bei richtiger Gestaltung, keine Versicherungen!) aufgebaut, kann vor Beginn der Rentenphase entschieden werden, ob das aufgebaute Vermögen für die Tilgung bei der Eigenheimfinanzierung eingesetzt wird oder doch lieber eine Rentenauszahlung aus dem angesparten Vermögen erfolgen soll.

 


Dem stehen bei jüngeren Sparern folgende Überlegungen gegenüber:

Bei jüngeren Sparern ist das aufgebaute Vermögen im Verhältnis zum Immobilienwert- und Kapitalbedarf vergleichsweise gering. Der Verwaltungsaufwand für die Entnahme geringer Riester-Guthaben ist verhältnismäßig hoch (nicht nur für die Gesellschaften und Zulagenstelle, auch für den Sparer sowie den Steuerberater). Die Renditen bei Riester-Sparverträgen liegen bei den Top Anbietern in den allermeisten Fällen über den gegenwärtigen Finanzierungskonditionen.

Hier steht das Ausnutzen von Renditechancen im Vordergrund!

Reform / Verbesserungen ab 2018

Diskussionen zu Riester führen in die richtige Richtung -      
Gem. Beschluss des Bundesrates wird die Riester-Rente ab 01.01.2018 noch attraktiver.  
Die wichtigsten Verbesserungen:                Riester neu

1. die Grundzulage steigt um über 13,5% von 154 auf 175 Euro

2. Steuerermäßigung im Falle der Abfindung von Kleinstrenten ("Fünftelregelung")

3. die Auszahlung einer gewünschten (30%-igen) Teilauszahlung kann ab Rentenbeginn bis zum nächsten 1.1. des darauffolgenden Jahres "geschoben" werden (häufig günstigerer Steuersatz im Jahr des vollen Rentenbezugs)

4. ein wichtiges Signal, dass Vorsorge sich lohnt: Freibetrag von 100 Euro bei der Anrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung, darüberhinausgehende Beträge bleiben zu 30 % anrechnungsfrei


es gibt weitere Reformvorschläge                

mehr >

Reform / Verbesserungen ab 2018


Im Folgenden die Reformvorschläge der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT)

                                                                                                                          Quelle: Procontra vom 07.07.2016


•         Freibetrag in Höhe von 100 Euro pro Monat bei der Grundsicherung im Alter     

•         Öffnung für alle Erwerbstätigen, insbesondere Selbstständige (Erweiterung der förderberechtigten Personenkreise)  

•         Dynamisierung der steuerlichen Förderhöchstgrenze, Zulagen und Sparverträge – hier fordert die MIT ganz konkret, dass die Förderhöchstgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gekoppelt werden und vier Prozent der BBG betragen soll
 
•         Verwaltungsprozesse optimieren: Übernahme der ZFA-Aufgaben durch die Finanzämter – hierdurch verspricht sich die MIT kürzere und kostengünstigere Verfahren, da durch eine Übertragung der Zuständigkeiten für die Berechnung und Zuweisung an die Finanzämter auch die Beantragung von Förderung vereinfacht werde.
 
•         Nachzahlungsmöglichkeiten schaffen, Produkte verbessern – hierdurch soll sichergestellt werden, „dass alle Verträge optimal bespart werden und alle Zulagen beantragt bzw. zugewiesen werden“, heißt es im MIT-Beschluss.

•    Zudem soll eine chancen- und risikoorientierte Lösungsvariante mit reduzierter Beitragsgarantie für schwierige Lebenssituationen angeboten werden  
 
•         Vertragswechsel nicht inzentivieren – Abschlussprovisionen bei Vertragswechsel sollen auf eine Handlinggebühr in Höhe von maximal 150 Euro begrenzt werden


WIR LEBEN BERATUNG
Sie wünschen einen Rückruf?
Wünschen Sie einen Termin?
Sie möchten Ihre Daten ändern?
 
 
 
 

Sie benötigen einen persönlichen Ansprechpartner oder individuelle Beratung? Wir rufen Sie gerne zurück und nehmen uns Zeit für Sie.
(* Pflichtfelder)

Nachricht (Erreichbarkeit)

Sie wünschen einen persönlichen Termin mit individueller Beratung? Wir freuen uns auf ein persönliches Treffen.

Nachricht (Terminvorschlag)

Sie sind umgezogen oder andere Daten haben sich geändert? Bitte teilen Sie uns kurz mit was wir ändern sollen damit Ihre Unterlagen immer auf dem neuesten Stand sind.
Wichtig: Übermitteln Sie uns auf diesem Wege keine Passwörter oder Zugangsdaten!

Nachricht (zu ändernde Daten)
nach oben