Bauen und Finanzieren
Immobilien sind eine Sachwertinvestition und können damit Teil einer soliden Anlagestruktur sein - dazu muss auch die Finanzierung auf soliden Beinen stehen.
Sie wollen bauen, kaufen, renovieren oder umschulden? Sie wünschen ein Vergleichsangebot zu dem Ihrer Hausbank, weil Sie wissen, dass es günstigere Angebote geben muss? In Sachen Baufinanzierungen arbeiten wir zusammen mit unserem Kooperationspartner mit über 30 Banken und alternativen Kreditgebern zusammen. Sie stellen nur einen Antrag und wir finden für Ihre individuellen Bedürfnisse den richtigen Finanzierungspartner. Konkret bedeutet dies:
- Top-Konditionen, ein Antrag, ein Ansprechpartner; wir vergleichen die Finanzierungsmöglichkeiten
Niedrigzinsphase nutzen! ........
In jedem Fall ist eine sorgfältige Finanzplanung wichtig, die die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation mit einbezieht. Auf Basis des Finanz- und Liquiditätsplans werden wir die geeignete Darlehensform mit Ihnen besprechen.
Unabhängig von Banken und Versicherungen bieten wir Ihnen eine offene und ehrliche Beratung. Das Angebot für Ihr Darlehen ist transparent; wir zeigen Ihnen schwarz auf weiß sowohl die monatlichen Kosten als auch den Gesamtbetrag, den Sie letztendlich investieren. Natürlich schöpfen wir dabei auch die staatlichen Fördermöglichkeiten für Sie aus.
ING bei Forward-Darlehen noch attraktiver
ING: attraktive Konditionen für Forward-Darlehen
Nach der Senkung der Forward-Aufschläge von 0,025% auf nur 0,010%-Punkte pro Monat (13 bis 36 Monate vorab) bietet die ING weitere Vorteile.
Seit August 2020 sind Forward-Darlehen der ING bei den Vorlaufzeiten, Zinsbindungen und auch bei den Aufschlägen noch attraktiver - bei der Anschlussfinanzierung ebenso wie bei der Prolongation (Verlängerung):
- Niedrige Zinsen für die nächsten 5, 10 und jetzt auch 15 Jahre
- Abschluss als Forward-Darlehen bis 60 Monate im Voraus (bisher 36 Monate)
- Niedrige Forward-Aufschläge von nur
0,010 %-Punkten pro Monat (13 bis 36 Monate vorab) sowie
0,015 %-Punkten pro Monat (37 bis 60 Monate vorab)
Natürlich können Sie auch beim Forward-Darlehen die Tilgung von 1 bis 10 % p.a. frei wählen, den Tilgungssatz 2-mal während der Zinsbindung kostenlos ändern sowie eine jährliche, kostenlose Sondertilgung von bis zu 5 % leisten.
Wird das Forward-Darlehen bis 12 Monate im Voraus beantragt, bleibt das bei der ING aktuell aufschlagsfrei!
Immobilienfinanzierung Allgemeines
Fehler vermeiden
Die Finanzierung von Immobilien ist nach wie vor ein zentrales Thema der privaten Planung. Fehler, die hier gemacht werden, sind auf den ersten Blick als solche nicht zu erkennen, kommen dem Bauherren/Käufer in der Regel sehr teuer zu stehen und sind im Nachhinein nur schwer bzw. mit erheblichem Kostenaufwand korrigierbar.
Abwicklung / Sonderkonditionen
Neben den Konditionen ist die Qualität und Schnelligkeit der Abwicklung von entscheidender Bedeutung. Es ist nicht sinnvoll, wegen minimaler Konditionsunterschiede auf Anbieter mit ggf. schlechterer Abwicklung oder schlechteren Nebenbedingungen zu setzen. Die Hauptpartner sind die großen Anbieter DSL-Bank / Postbank und ING-DiBa. Es gibt aber immer wieder auch besondere Angebote kleinerer Institute, die wir dann konsequent nutzen.
Wichtige Nebenbedingungen
In Anbetracht der auch an den Zinsmärkten zunehmenden Schwankungen ist Flexibilität wichtiger denn je. Optionen für Sondertilgungen und Tilgungssatzänderungen sollten deshalb unbedingt in jedem Darlehensvertrag vereinbart werden.
Vergleiche mit anderen Angeboten
Der einzig korrekte Vergleich ist die Ermittlung der Restschulden nach Ablauf der Zinsbindungszeit bei gleichen Raten. Bei einem besseren Zinssatz wird für den Vergleich die Ersparnis für eine Erhöhung der Tilgung eingesetzt. Vorsicht ist insbesondere bei Kombinationsmodellen geboten (Finanzierungen mit Versicherungen und Bausparverträgen).
mehr >
Immobilienfinanzierung Allgemeines
Mogelpackungen - Teure Kombinationsmodelle
Es ist unverständlicherweise immer noch weit verbreitet, den Verbrauchern auch bei Eigenheimfinanzierungen undurchsichtige (provisionsträchtige) Kombinationsmodelle mit Bausparverträgen und Lebensversicherungen schmackhaft zu machen. Das läuft so: die Darlehen werden nicht direkt getilgt, stattdessen werden Bausparverträge (mit hohen Vertragssummen) oder Lebensversicherungen angespart. Der Anreiz für den Vermittler ist hoch: neben der Provision für die Darlehensvermittlung können zusätzlich Provisionen aus der Vermittlung der Tilgungsersatzverträge verdient werden. Die Nachteile der Tilgungsaussetzung sind für den Verbraucher auf den ersten Blick nicht direkt zu erkennen. Diese Modelle sind bei nahezu 100% aller denkbaren Marktentwicklungen wesentlich teurer als die direkte Darlehenstilgung über ganz normale Annuitätendarlehen.
Risiken von Kombinationsmodellen:
- Überschüsse von Lebensversicherungen fallen geringer als prognostiziert aus (sehr wahrscheinlich)
- Es fallen Steuern auf die Zinserträge bei Bausparverträgen oder die Gewinnanteile bei Lebensversicherungen an
- Bausparverträge werden später als geplant zugeteilt
- Zinserhöhungen nach Ablauf der Zinsfestschreibungszeit wirken sich auf das volle Darlehen aus, wenn die Tilgung indirekt erfolgt
- Bei einem Objektverkauf müssen Verträge früher als geplant aufgelöst werden
Finanzierungen optimieren
Umschuldung / Anschlussfinanzierung
- Sie haben bereits vor einiger Zeit gebaut oder gekauft und die Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung läuft demnächst aus?
- Sie sind auf der Suche nach den günstigsten Angeboten für Ihre Umschuldung oder Anschlussfinanzierung?
Dann können Sie mit uns bei Ihrer anstehenden Anschlussfinanzierung viel Geld sparen. Die Zeit dafür ist denkbar günstig. Nutzen Sie jetzt die zahlreichen Sonderkonditionen für Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen.
Eine deutliche Reduzierung der monatlichen Belastung oder eine höhere Tilgungsrate durch die Einsparungen auf der Zinsseite sind den Aufwand allemal wert.
Hier gelangen Sie zu unserem Beitrag von April 2019: Günstige Zinsen im Vorraus sichern - Reservierung mit einem Forward Darlehen
Wann ist eine Umschuldung möglich - wann sinnvoll? lesen Sie
mehr >
Finanzierungen optimieren
Wann ist eine Umschuldung möglich - wann sinnvoll?
- 1. Zum Ende der Zinsbindung
Wenn bei Ihrem Baukredit die Zinsbindung endet, können Sie problemlos Ihren Kreditgeber wechseln. Hausbanken kommen dann häufig mit dem Argument, bei einer Umschuldung würden durch den Bankenwechsel hohe Gebühren anfallen und der Aufwand wäre gewaltig. Tatsächlich liegen die Kosten meist weit unter dem, was Sie sparen können. Damit Sie nicht unnötig unter Zeitdruck geraten, sollten Sie die Anfrage mindestens 3 Monate vor Ablauf einer bestehenden Zinsbindung starten.
- 2. Forwarddarlehen bei Ablauf der Zinsbindung innerhalb der nächsten 36 Monate
Die Zinsbindung Ihres bestehenden Darlehens läuft bald aus und Sie möchten nicht riskieren, dass nach der Zinsbindungsfrist die Zinsbelastung steigt. Um dies zu umgehen, können Sie bereits heute einen Darlehensvertrag mit einem fest vereinbarten Zinssatz abschließen. Sie sichern sich somit einen günstigen Zinssatz für Ihr Darlehen, dass ihr altes Darlehen nach Auslaufen der Zinsbindung ablösen wird. Die neue Darlehenssumme entspricht der Restschuld des alten Darlehens zum Auslauftermin, abzüglich ggf. geplanter Tilgungen zum Zinsablauf. Der zu zahlende Aufschlag für Forwarddarlehen ist derzeit sehr gering.
- 3. Während der Zinsbindung
Eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung ist mühsam und durch die fällige Vorfälligkeitsentschädigung (Ausgleichszahlung für den Zinsverlust auf Bankenseite) oft auch nicht sinnvoll. Eine Ausnahme stellt die Situation bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren dar. Hier haben Sie nach deutschem Recht die Möglichkeit, das Darlehen ganz oder teilweise zurück zu zahlen - frühestens 10 Jahre und 6 Monaten nach Vollauszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.
- 4. Während der Zinsbindung bei Forward Darlehen
Das Sonderkündigungsrecht gilt auch für Darlehen, die bereits vor Beginn der Zinsbindungsfrist geschlossen wurden (siehe oben bei Forward Darlehen). Hier war lange Zeit umstritten, ab wann die 10 Jahres Frist beginnt. Teilweise wurde die Auffassung vertreten, dass dies erst mit der Auszahlung der Darlehenssumme der Fall sei. Das Landgericht Bochum hat in einem Urteil von September 2015 (Urteil vom 14.9.2015, Aktenzeichen I-1 O 68/15) dieser Auffassung der Banken in Teilen widersprochen. Sofern es sich bei dem Forward-Darlehen um eine Verlängerung einer bestehenden Finanzierung bei dem gleichen Kreditgeber handelt, ist nicht der Zeitpunkt der Auszahlung sondern vielmehr der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entscheidend für den Fristbeginn der Kündigung.
Dies hat für den Kunden einen entscheidenden Vorteil: wenn z.B. die Zinsbindungsfrist eines Darlehensvertrages zum 31.12.2012 endet und der Kunde bereits am 31.12.2010 ein Prolongationsangebot seiner Bank unterschrieben hat, um sich durch ein Forward Darlehen die gegenwärtig günstigen Zinsen zu sichern, kann er den Vertrag unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist bereits zum 31.07.2020 kündigen. Nach früherer Auffassung der Banken wäre das aber frühestens zum 31.12.2022 möglich gewesen.
Für Kunden, die wiederum nach Ihrer ursprünglichen Finanzierung ein Forward-Darlehen bei einem anderen Institut abgeschlossen haben, gilt diese Regelung voraussichtlich nicht. Hier ist weiterhin der Auszahlungszeitpunkt als Fristbeginn relevant bis es hierzu eine andere Entscheidung gibt. Es bleibt aber festzustellen, dass die rechtlichen Auffassungen hier durchaus unterschiedlich sind.
Es handelt sich hier um ein landgerichtliches Urteil. Wir beobachten aber in der Praxis, dass sich immer mehr Banken dieser Rechtsauffassung anschließen und entsprechende Kündigungsschreiben akzeptieren.
Bausparen
Ja, aber nur bei richtiger Gestaltung
Bausparverträge richtig gestalten, Fehler vermeiden
Wie so häufig, gibt es auch bei der Bausparberatung viele Fehlentwicklungen. Es werden im Allgemeinen viel zu hohe Bausparsummen empfohlen und fälschlicherweise oft gute, alte Verträge gekündigt. Voraussetzungen für einen sinnvollen Einsatz von Bausparverträgen:
- Unabhängige Auswahl unter mehreren Bausparkassen
- Bausparkonstruktionen bei Finanzierungen mit Tilgungsaussetzung vermeiden
- Auswahl renditeorientierter Tarife
- Bei Sparvorgängen niedrige Bausparsummen vereinbaren
- Vertragsänderungen vermeiden, wenn sie Voraussetzung für einen Bonuszins aufheben
- Die Zuteilungsannahme (ohne Darlehen) ist bei Verfügungen fast immer günstiger als die Kündigung des Bausparvertrages.
- Gebühren in den Vergleich einbeziehen: Fallen Kontoführungsgebühren an? Wird die Abschlussgebühr erstattet?
Die Basis für alle langfristigen Anlageziele sollten immer Substanzanlagen bilden (Aktienfonds, Mischfonds). Damit sind die Renditetarife ausgewählter Bausparkassen eine mögliche Kapitalanlageergänzung für den festverzinslichen Teil eines Gesamtportfolios, auch für Kapitalanleger.
hier gelangen Sie zu unserer Veröffentlichung März 2021: Bausparen attraktiver? - höhere staatliche Förderung ab 2021
Hinweis: Hinsichtlich der Bausparempfehlungen haben wir uns ausschließlich auf Renditetarife als Alternative zu Festzinsanlagen konzentriert. Da derzeit keine lukrativen Tarife auszumachen sind, geben wir hierzu keine aktiven Empfehlungen mehr!
Bausparen: staatliche Wohnungsbauprämie
Der Staat fördert die Anlage in Bausparverträge mit der sogenannten Wohnungsbauprämie. Hierfür müssen Bausparer ihren Vertrag wohnwirtschaftlich verwenden. Ausnahme: Für unter 25-Jährige (Alter bei Vertragsabschluss) entfällt die Zweckbindung nach sieben Jahren.
Bis zum Jahr 2020 erhalten Sparer jährlich 8,8% Prämie auf die erbrachte Sparleistung; es gelten Einkommensgrenzen* und Höchstsätze:
Singles Ehepaar
Einkommensgrenze 25.600 € 51.200 €
geförderte Sparleistung 512 € 1.024 €
Höchstprämie 45 € 90 €
Mehr Wohnungsbauprämie ab 2021!!
Die Prämie steigt ab 2021 auf 10% jährlich, auch die Förderbeiträge sowie die Einkommensgrenzen werden angehoben:
Singles Ehepaar
Einkommensgrenze 35.000 € 70.000 €
geförderte Sparleistung 700 € 1.400 €
Höchstprämie 70 € 140 €
* zu versteuerndes Jahreseinkommen. Das Bruttoeinkommen kann deutlich darüber liegen
Baukindergeld verlängert bis März 2021!
Seit dem 18.09.2018 können Familien und Alleinerziehende Baukindergeld zum Erwerb von Wohneigentum bei der KfW erlangen. Pro Kind sind dies 12.000 Euro, die auf 10 Jahre (pro Jahr 1.200 Euro) verteilt gezahlt werden (Bewilligungen solange öffentliche Mittel zur Verfügung stehen).
Bedingung:
- mit Ihrem Kind/Ihren Kindern eine selbst zu nutzende Immobilie kaufen oder bauen
- Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung zwischen dem 1.1.2018 und 31.03.2021 (Verlängerung von vormals 31.12.2020)
- innerhalb von drei Monaten nach Einzug Antrag stellen (www.kfw.de/zuschussportal)
- Auszahlung veranlassen
Voraussetzung:
- In Ihrem Haushalt wohnen Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr/e Partner/in Kindergeld erhalten.
- Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro pro Jahr mit einem Kind bzw. für jedes weitere Kind jeweils 15.000 Euro höher.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss!
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden. Wir freuen uns auf Sie!
Sie erreichen uns unter Telefon: 02763-7389 oder direkt über unser Kontaktformular.