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Selbstständige

Unternehmer

Sie sind Ihr eigener Chef: Ziele definieren, auf das Wesentliche konzentrieren und Aufgaben delegieren – all das gehört mit zum Erfolgsrezept. Und da kommen wir ins Spiel: Delegieren Sie Ihr Finanz- und Vorsorgemanagement an uns. Wir analysieren sorgfältig und filtern die für Sie relevanten Informationen heraus, so dass wir Sie effektiv beraten können. Wir bieten Ihnen eine individuelle und unabhängige Beratung und verhelfen Ihnen zu einer klaren Übersicht.


Existenzsicherung prüfen, Eigentum schützen...

Im Alltagsgeschäft bleibt erfahrungsgemäß wenig Zeit, um die eigene Risikoabsicherung oder Vermögensanlagen zu überprüfen. Wir nehmen den Check gemeinsam mit Ihnen in die Hand.

Vielleicht gibt es ein Angebot mit mehr Leistungen oder für weniger Geld? Und sind Sie überhaupt ausreichend abgesichert?

Wir überprüfen alles vom Krankheitsfall über Eigentum bis zur Haftpflicht, damit Sie umfassend und kostengünstig vorsorgen.

 

Vermögen planen...

Risikotragfähigkeit, Risikobereitschaft, Depotstruktur und Gebühren – viel gilt es zu berücksichtigen, und doch sollten Sie Bescheid wissen. Sei es mit einem passenden Anlagekonzept oder der Überprüfung Ihrer aktuellen Immobilienfinanzierung: Sie fragen, wir antworten, Sie entscheiden. So einfach ist das.

Berufs-, Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Absicherung der Arbeitskraft

Als Selbstständige(r)  unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht* und müssen somit privat vorsorgen - wie neben einer Krankentagegeld- mit einer Berufsunfähigkeits-
versicherung
(idealerweise beides in gleicher Höhe).

Es ist auf eine bedarfsgerechte sowie angemessene Absicherungshöhe zu achten, die auch zukünftige Gewinnerwartungen berücksichtigt (hier behalten sich einige Versicherer vor, die Höhe nach einigen Jahren zu prüfen).

Wichtig: Trotz Einbindung des Verzichts auf abstrakte Verweisung in ein anderes Berufsfeld, prüfen beinahe alle Versicherer bei Selbstständigen die sogenannte Umorganisation, um ein Weiterarbeiten im eigenen Betrieb zu ermöglichen.  Wirtschaftlicher Aufwand, hierzu gehört in der Regel auch das Schaffen eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, sowie die Zumutbarkeit sollten hier klar definiert sein. Idealerweise ist festgehalten, dass der Selbstständige auch nach der Umorganisation noch den Status als Geschäftsführer innehält.

Davon ausgehend, dass jeder Selbstständige solange es ihm möglich ist, in seiner Firma tätig sein will, stellt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die lediglich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen kann, für viele eine überlegenswerte Alternative dar.


*Ausnahme: Handwerker mit Eintrag in die Handwerksrolle

Altersvorsorge gestalten...
Als Selbstständige/r sind Sie beim Aufbau Ihrer Altersvorsorge auf sich allein gestellt – zumindest zunächst. Es kann sein, dass Sie als Freiberufler Mitglied in einem Versorgungswerk sind. Als Unternehmer können, müssen Sie aber nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein.

Generell ist eine zusätzliche private Vorsorge sehr zu empfehlen. Es ist gut, sich nicht auf nur einen einzigen Baustein zu verlassen. Neben den Möglichkeiten, die Ihnen etwa als Geschäftsführer einer GmbH zur Verfügung stehen, können Selbstständige von staatlichen Förderungen wie zum Beispiel der Rürup-Rente profitieren. Hier gilt es genau hinzuschauen - nicht alles, was glänzt, lohnt auch.
Dread Disease

Versicherungsschutz bei Eintritt einer schweren Krankheit

Eine schwere Krankheit kann Sie und damit Ihr Unternehmen unvorbereitet treffen. Sie haben Ihr Einkommen mit einer Krankentagegeld- sowie einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-
versicherung abgesichert. Doch nebenher muss auch die Firma aufrecht erhalten werden - die Ausgaben laufen weiter, Auftragsausfälle müssen verkraftet werden.

Nach der Diagnosestellung wird eine fest vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Selbst wenn die Erkrankung nach einiger Zeit ausgeheilt ist, können Sie so die laufenden Kosten kompensieren.

Lesen Sie mehr im Hauptbeitrag Absicherung > Dread Disease.

Rürup-Rente für Selbstständige

Selbstständige dürfen nicht riestern. So ist die Rürup-Rente (1. Schicht) oft die einzige Möglichkeit für nicht bAV-taugliche Unternehmer, Beiträge zur existenziell wichtigen Altersvorsorge staatlich gefördert zu bekommen. Es gibt zwar keine Zulagen, dafür gilt für die Rürup-Rente die bessere steuerliche Förderung.

Wünschenswert und maximal lohnend: Hohes Einkommen und hohes Alter! Neben den Rahmenbedingungen gilt es vieles zu beachten.

Besteuerung
- Bei Renteneintritt in 2017 sind 74% der Renteneinkünfte zu versteuern, ab 2040 sind 100% zu versteuern
- demgegenüber wird bei der klassische Rentenversicherung (3. Schicht) lediglich der Ertragsanteil besteuert

Versicherung oder Fonds?
Rentenversicherung: garantierte Mindestrente (planbar)
Fonds: unklar, wie hoch Rente einmal ausfällt, daher ggf. Vertrag mit Beitragsgarantie wählen (allerdings auf Kosten der Rendite)!

Zum Überblick: Vor- / Nachteile lesen Sie bitte

mehr >

Rürup-Rente für Selbstständige


Die Vorteile im Überblick

  •  Staatliche Förderung bis maximal 23.362 Euro Ledige/46.724 Euro Verheiratete (Stand 2017)
  •  Hartz-IV-Schutz
  •  Pfändungsschutz während der Ansparphase (bei Renteneintritt analog zur gesetzlichen Rentenversicherung:  Schutz innerhalb der Pfändungsfreigrenzen)
  •  Keine Abgeltungssteuer
  •  Flexible Besparung (wichtig, da bei Selbstständigen oft schwankendes Einkommen!)

 

Die Nachteile im Überblick

  • Keinerlei Kapitalwahlrecht
  • Beitragsgarantie hängt vom Anbieter ab, da nicht gesetzlich vorgeschrieben
  • Rente wird nur als monatliche Leibrente ausgezahlt
  • Rente wird nachgelagert versteuert
  • Keine Beleihung, Übertragung, Schenkung, Kündigung oder Auszahlung eines Rückkaufswertes
  • Angespartes Guthaben verfällt bei Tod (es sei denn, Hinterbliebenenschutz wurde vereinbart)
  • Hinterbliebenenvorsorge nur bedingt geeignet, hier ist eine bedarfsgerechte Risiko-Lebensversicherung sinnvoll, insbesondere, wenn betriebliche Verbindlichkeiten oder eine Immobilienfinanzierung abzusichern ist.

Fazit für Selbstständige:

Rürup ist von Fall zu Fall gerade für Selbstständige ein wichtiger und richtiger Lösungsbaustein  - der Ansatz ist aber wichtig

  • nach fundierter Bedarfsermittlung
  • nach Bewertung des Steuervorteils durch den Steuerberater. Selbstständige sind gewissermaßen zum Erfolg verurteilt, ansonsten gehen bei niedrigem Einkommen die steuerlichen Vergünstigungen ins Leere.
  • Flexibilität bei Zuzahlungsmöglichkeit in Abhängigkeit vom zu erwartenden steuerlichen Ergebnis sowie der Liquidität
  • Lösungen mit Beitragsgarantie (im Niedrigzinsumfeld leider zu Lasten der Rendite)
  • flexibler Renteneintritt nach „hinten offen“ (bei Selbstständigen oft erst später als 62. Lebensjahr geplant und auch gewünscht)


 


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