Riester Rente
Die 7 wichtigsten Gründe für Riester
Ideale Zusatzvorsorge:
Die Altersvorsorge wird immer mehr zur Privatsache. Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt immer mehr. Alle – und insbesondere die unter 45-Jährigen – sollten privat zusätzlich vorsorgen. Nie war der Bedarf so hoch wie jetzt. Und noch nie waren die Zulagen des Staates so hoch. Das Ziel ist, die Einbußen bei der gesetzlichen Rente auszugleichen.
Attraktive Förderung:
Die staatliche Förderung beträgt seit 2008 154 Euro (ab 2018 175 Euro) Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage für jedes Kind / 300 Euro Kinderzulage für jedes ab 2008 geborene Kind. Dadurch ist die Riester-Rente insbesondere für Familien mit Kindern (durch hohe Zulagen) das optimal ergänzende Produkt. Auf Grund des hohen Steuervorteils ist die Riesterförderung aber auch für gut verdienende Singles und Ehepaare ohne Kinder eine lukrative Geldanlage. Je nach Einkommen sind hier Jahr für Jahr mehrere hundert Euro Steuerersparnis möglich – zusätzlich zu den Zulagen – direkt aufs Girokonto.
Sicher vor Hartz IV:
Die Riester-Rente ist vor dem Zugriff durch Hartz IV / Arbeitslosengeld II geschützt.
Wesentlich einfacher:
Die (Grund- und Kinder-) Zulagen können jährlich vereinfacht im Dauerzulagenverfahren beantragt werden.
Hohe Flexibilität:
• Der Anleger hat die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen.
• jederzeitige Verwendung für „Wohn-Riester“
• alle Sparformen möglich: Investment/Bausparen/Banksparpläne/Versicherungslösungen (diese oft unflexibel und intransparent)
Vorteil Steuererstattung:
Gefördert wird durch die Zulagen und –sofern günstiger- auch durch eine Steuererstattung.
Dies ist für Besserverdienende von Vorteil, oder Personen ohne Kinder.
→ → Nicht beitragspflichtig:
Die Leistungen der Riester-Rente unterliegen nicht der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der sozialen Pflegeversicherung, sofern Sie als Rentner Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind.
Privat Krankenversicherte sind ohnehin nicht betroffen.