Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich in den letzten 50 Jahren auf rund 20 Jahre verdoppelt. Hieraus folgt, dass private Vorsorge immer wichtiger wird. Doch es gibt deutliche Unterschiede: Frauen in Deutschland erhalten nicht einmal halb so viel Rente wie Männer, ergab eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.
Durch Leistungen für die Familie stecken die meisten Frauen beruflich zurück. Bedingt durch niedrigere Löhne, Erziehungszeiten, Pflege von Angehörigen sowieTeilarbeitszeit haben sie durchschnittlich niedrigere und unregelmäßigere Einkünfte als Männer. Das Aussetzen im Job schmälert nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern wirkt sich langfristig aus - bei Eintritt in den Ruhestand kann sich eine riesige Versorgungslücke auftun. Gerade Frauen müssen informiert sein und zielgerichtet sparen – je früher, desto weniger muss aufgewendet werden.
Anlässlich des Weltfrauentages am 08. März hat die Investmentgesellschaft DJE eine Broschüre speziell zum Thema Frauen und Finanzen aufgelegt. Fazit: lesenswert und wichtig!
Durch Familienarbeit gerät oft das eigene Einkommen und damit auch die Altersvorsorge ins Stocken. Besonders, wer nicht viel aufwenden kann, muss früh beginnen und jeder Lebensphase Bausteine hinzufügen.
So gibt es etwa bei der Gründung einer Familie viel zu beachten, um Vorsorge-Lücken vorzubeugen und Förderprogramme zu nutzen. Was ändert sich für Mütter vor und während der Erziehungszeit, was folgt? Wir haben einige Tipps zusammengestellt:
- Rechtzeitiger Steuerklassenwechsel kann das Elterngeld* bei Verheirateten erhöhen (es gilt die Steuerklasse sechs Monate vor dem Mutterschutz)
- Zur Anrechnung der 3-jährigen Erziehungszeit müssen Sie die Geburt Ihres Kindes an Ihren Rentenversicherungsträger melden (Antrag V800 auf Feststellung von Kinderziehungszeiten; ohne gesonderte Erklärung werden diese der Mutter zugeordnet).
- Eintrag des Kindes in die „Lohnsteuerkarte“ beim Finanzamt (i.d.R. des Hauptverdieners)
* Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es wird jedoch zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes dem Einkommen hinzugerechnet und erhöht durch die sogenannte Steuer-"Progression" den Gesamtsteuersatz.
Während Ihrer Kindererziehungszeit dürfen Sie mit einem zertifizierten Riester-Vertrag* ebenfalls die "Riester"-Förderung beanspruchen:
- 3 Jahre Erziehungszeit ergeben vier volle Jahre unmittelbare Förderung** (unterjährige, anteilige Förderung ist nicht vorgesehen),
weiter:
- Zulagenantrag mit Angaben des Kindes, wichtig: Kindergeld-Nummer, Steuer-ID (ohne Verzichtserklärung werden Kinderzulagen generell der Mutter zugerechnet).
- Eigenbeitrag anpassen (jeweiliges Vorjahresbrutto-Einkommen abzüglich Grundzulage sowie 300 Euro Zulage für ein Kind).
Eine Beitragsreduzierung um die Kinderzulage kann etwa für einen separaten Kindersparplan genutzt werden (300 Euro jährlich: 12 Monate = 25 Euro monatlich).
*insbesondere bei langen Laufzeiten haben Fondssparpläne gegenüber unflexiblen Versicherungslösungen die Nase vorn
**bei ggf. vorheriger mittelbarer Förderung (ohne eigenes Einkommen, Ehepartner ist förderberechtigt) werden Beiträge nebst Zulagen nicht mehr beim Ehemann berücksichtigt
Pflegevorsorge wichtig für Frauen
Das ungeliebte Thema Pflege betrifft gerade Frauen in doppelter Hinsicht. Derzeit werden über zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zuhause gepflegt. Die Versorgung wird überwiegend von weiblichen Familienangehörigen gestemmt, die dafür ihre Berufstätigkeit aufgeben oder zumindest einschränken und somit auf Einkommen verzichten müssen – und dies bei oft ohnehin geringerem Einkommen gegenüber ihren männlichen Kollegen.
Lesen Sie auch im Hauptbeitrag "Was wir beraten >Absicherung hier: Auswahlseite Pflegeversicherung: gesetzl. Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige.
In späteren Jahren haben Frauen, auch durch die statistisch errechnete längere Lebenserwartung, ein doppelt erhöhtes Risiko, selbst einmal pflegebedürftig zu werden. Ohne Zusatzvorsorge sind schon heute viele Heimbewohnerinnen auf Sozialhilfe angewiesen.
Der typische Minijobber ist eine Minijobberin: weiblich, qualifiziert und unterversorgt. Bundesweit werden über 60 Prozent aller Minijobs von Frauen ausgeübt. Weniger Arbeitsjahre und meistens ein geringeres Einkommen führen unweigerlich zu geringeren Renten.
- Seit 1.1.2013 gilt auch beim sogenannten Minijob (Lohnobergrenze 450 Euro) eine generelle Rentenversicherungspflicht (Befreiung auf Antrag möglich – Achtung: bei Befreiung verzichten Sie auf Vorteile wie Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen).
Um (Alters-) Armut zu vermeiden, muss zusätzlich vorgesorgt werden.
Selbstverständlich muss geprüft werden, was sich für den Einzelnen am meisten lohnt. Zur Zielerreichung sind deshalb renditestarke Anlagen Pflicht. Manche Wege lassen in der Ansparphase nur wenig Freiraum, werden dafür aber stark gefördert; während in der Auszahlung später Steuern anfallen. Um Fehler der späteren Alterseinkünfte von vornherein zu vermeiden, ist gute Beratung bereits beim Einstieg in die Planung dringend zu empfehlen. Denn letztendlich verläuft jedes Leben anders und entscheidend für den Weg ist die individuelle Lebenssituation des Einzelnen.
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden. Wir freuen uns auf Sie!
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