Seit dem 01.08.2020 sind neue Regelungen zur Dokumentation von Anlageberatungen in Kraft*. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:
Zielmarkt/Geeignetheit pro Fonds definiert
Für sämtliche Finanzinstrumente, d.h. für jeden Fonds ist festgelegt, ob das Produkt für den jeweiligen Kunden geeignet ist. Diese "Zielmarktdefinition" richtet sich etwa nach dem Anlagehorizont und der Risikobereitschaft des Anlegers und ist vom Fondsanbieter zu bestimmen sowie von Ihrem Anlageberater zu prüfen und bei der Empfehlung zu berücksichtigen.
Geeignetheitsprüfung ersetzt Protokoll
Bislang haben Sie als Privatkunde nach einer Anlageberatung ein Beratungsprotokoll erhalten. Dieses Protokoll entfällt und wird durch die neue "Geeignetheitserklärung“ ersetzt. Diese Geeignetheitserklärung muss Ihnen zwar nicht unmittelbar (so etwa bei Beratungen per Telefon), aber dennoch vor Vertragsschluss, also vor dem Kauf oder Verkauf des Fonds zur Verfügung gestellt sein. In der Regel erhalten Sie also die Geeignetheitserklärung zusammen mit dem Transaktionsauftrag.
Änderungen bei der Kostenoffenlegung
Bislang wurden Ihnen im Vorfeld der Auftragserteilung Provisionen offengelegt. Informationen zu den Kosten der einzelnen Fonds waren den -den Aufträgen beigefügten- “Wesentlichen Anlegerinformationen“ zu entnehmen. Zusätzlich erhielten Anleger einmal im Jahr von der Depotbank einen aggregierten (zusammengefassten) Kostenausweis. Die neue Kosteninformation geht noch einen Schritt weiter. Schon im Vorfeld der Auftragserteilung erhalten Sie eine Übersicht der für die Anlagen anfallenden Gesamtkosten. Darin sind auch die internen Fondskosten angegeben, die in den ausgewiesenen Fondsergebissen bereits enthalten und berücksichtigt sind. Das mag bei der Umstellung für etwas Verwirrung sorgen, letztlich wird das Thema Kosten durch die Anpassungen aber noch transparenter. Den zusammengefassten Kostenausweis von der Depotbank zum Jahresende gibt es weiterhin.
Umsetzung bei Finanzplanung Ahlers
Die Beschaffung von Zielmarktdaten erfolgt vollautomatisiert durch eine zentrale Datenbank. Da wir keine Einzelwertpapierberatung (Aktien, Zertifikate u.a.) anbieten, ist der Prozess für uns und unsere Kunden recht einfach und praxisnah. Im Rahmen der Geeignetheitsprüfung erfolgt ein automatisierter Abgleich mit Ihren individuellen Angaben/Vorgaben. Dadurch ist gewährleistet, dass wir ausschließlich Produkte auswählen, die zu der Gesamtstrategie unserer jeweiligen Kunden passen. In der gleichen Kundeninformation erfolgt auch die Kostenoffenlegung automatisiert vor der Auftragserteilung. Die bestehenden Rahmenvereinbarungen werden sukzessive an die neuen Bestimmungen angepasst.
Taping: Aufzeichnung von Telefongesprächen
Eine weitere Neuerung ist das sog. „Taping“. Künftig sind Telefongespräche und sonstige elektronische Kommunikation (z.B. Videochat) aufzuzeichnen, sofern dabei eine Anlageberatung stattfindet. Vor Beginn der Aufzeichnung werden Sie darauf hingewiesen. Wir können also weiterhin privat miteinander plaudern, ohne dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Sobald es aber um Finanzanlagen geht, darf auf die Aufzeichnung nicht verzichtet werden. Selbstverständlich können Sie der Aufzeichnung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Dies hat jedoch zur Folge, dass keine Anlageberatungen per Telefon mehr durchgeführt werden können.
Umsetzung bei Finanzplanung Ahlers
Wir haben den Prozess für Depotanpassungen in den letzten Jahren mehr und mehr auf die Korrespondenz per Mail umgestellt, so dass sich die neue Tapingvorschrift bei uns nur auf einen kleineren Teil der Beratung auswirkt. Der Versand von Informationen per Mail wird weiter ausgebaut, so dass der formelle Teil (Fondsinformationen mit Geeignetheitsprüfung, Kostenoffenlegung u.a.) automatisiert erfolgt. Bei den Beratungsgesprächen wird es auch weiterhin mehr um Themen wie zeitliche Zielsetzungen gehen und weniger um formelle Informationen zu einzelnen Fonds. Diese liefern wir ohnehin in jedem Fall in Schriftform.
Fazit / Ausblick
Durch die neuen Regelungen werden noch mehr Informationen im Zusammenhang mit Depoteröffnungen oder Ordererteilungen zur Verfügung gestellt. Da auf der anderen Seite aber das bisher notwendige Beratungsprotokoll entfällt, sehen wir unterm Strich keinen Mehraufwand für Kunde und Berater. Wir begrüßen diesen Teil der neuen Regelungen und sind softwareseitig so vorbereitet, dass die neuen Prozesse sofort umsetzbar sind. Anders sieht das beim Thema Taping aus: Das wird verständlicherweise einigen Kunden nicht gefallen. Wir werden am Informationsversand per Mail weiter festhalten.
Fondspolicen (neu My Life)
Die seit Anfang des Jahres angebotene Fondspolicen-Lösung My Life ist von den neuen Regelungen nicht betroffen. Diese Lösung ist verwaltungstechnisch wesentlich weniger aufwendig als individuelle Fondsdepotlösungen. Das Angebot in diesem Bereich wird weiter ausgebaut.
*seit dem 3. Januar gilt auf europäischer Ebene die "Richtlinie über Märkt für Finanzinstrumente", welche unter dem englischen Kürzel "MiFID II" bekannt ist. Diese zentralen Vorgaben wurden von dem deutschen Gesetzgeber im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) umgesetzt und geben einheitliche Bestimmungen vor.
Copyright/Quelle/Zuerst erschienen bei: Karin Ahlers
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