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Juni 2021

Riester-Rente (vorerst) abgeschrieben?

Riester was nun

Der damalige Arbeitsminister Walter Riester wollte mit der Teilprivatisierung der Ruhestandseinkünfte – in deren Zuge die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente durch die SPD-/Grünen geführte Regierung erheblich gekürzt wurden – die Bürger und Bürgerinnen an den Kapitalmärkten beteiligen.  

Die sogenannte Riester-Rente wurde eingeführt. Nach Anlaufschwierigkeiten und Nachbesserungen wurden, nicht zuletzt wegen der attraktiven Zulagen und Steuerersparnisse bei einer gleichzeitigen 100%igen Brutto-Beitragsgarantie, bisher mehr als 16 Millionen Verträge abgeschlossen.

Aber: der DAX wandert immer höher, und die Kunden/innen haben nichts davon!

Was ist passiert?
Eigentlich undenkbar, leben wir seit nunmehr zehn Jahren mit staatlich verordneten Null- bzw. Minuszinsen.  Dennoch müssen die Produktanbieter es schaffen, die Beitragsgarantien zu erfüllen – und sind so gleichzeitig gezwungen, die Beiträge statt am Kapitalmarkt in festverzinsliche, sogenannte „risikoarme“ Papiere zu investieren – ein Szenario, für das Riester-Verträge nie geschaffen wurden. Auf diese Zusammenhänge sind wir in den letzten Jahren bereits mehrfach eingegangen, detailliert in unseren Sondernews zum Thema.


Seit langem heißt es: Reformen sind zwingend notwendig
Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, hat die aktuelle Bundesregierung keine Kraft und keinen Willen mehr für eine Reform. Vor allem das Bundesfinanzministerium, das hier federführend ist, sitzt die Reform der Riester-Rente aus und Behördenchef und Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD) geht lieber in den Wahlkampfmodus über. Vor diesem Hintergrund arbeitet man in Berlin bis zur Wahl augenscheinlich nach dem Motto: Soll doch die neue Regierung über ein zukunftsfähiges Konzept zur Förderung der privaten Altersvorsorge entscheiden.

Dabei wäre der Einstieg in die Reform so einfach: Absenkung der Garantie! Verschiedene Verbände (GDV, BVI, VdPB u. a.)  legten einen 5-Punkte-Plan vor, doch eine Antwort oder Rückmeldung wurde verschoben, vertagt, hinausgezögert bzw. vehement blockiert – geschehen ist nichts!!

SPD sowie auch Grüne streben stattdessen eine staatlich organisierte Rentenlösung an – mit einem Bürger- bzw. Staatsfonds. Somit will der Staat als Konkurrent zur privaten Altersvorsorge (Säule 2) antreten. Ob es dem Staat es gelingt, effizienter und kostengünstiger als der freie Markt/Wettbewerb zu agieren, darf bezweifelt werden. Dass die Verwaltungskosten der in 2002 neu geschaffenen, staatlichen Zulagenstelle die Höhe der Zulagenausgaben bei weitem überschreiten, spricht Bände.

Außerdem verspricht ein Staatsfonds nicht unbedingt mehr Sicherheit. Eine dem Staat übergeordnete Aufsicht fehlt, die Bedingungen sind jederzeit änderbar – und oftmals hat die Vergangenheit gezeigt, dass mit staatlichen Töpfen leicht anderweitige Haushaltslöcher gestopft werden können. Als Beispiel sei hier angeführt, dass aus der gesetzlichen Rentenkasse seit 1957 immer wieder Geld für sogenannte versicherungsfremde Leistungen – bis heute ca. 900 Millionen Euro – entnommen wurden (Link zu Focus Online)

Der Staat ist zuständig für die erste Säule der Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung), aber für eine kapitalgedeckte Variante (Säule zwei und drei private Altersvorsorge) sind die Märkte effizienter.


Erst kürzlich hat das Bundesgesetzblatt die Senkung des Garantiezinses in der Lebens- und privaten Rentenversicherung veröffentlich. Ab 2022 dürfen die Versicherungsgesellschaften Kunden/innen nur noch eine Verzinsung von 0,25% statt 0,9 Prozent garantieren.  Damit dürfte sich der Tarif- und Produktlandschaft für Riester-Verträge unter den bestehenden Bedingungen extrem ausdünnen*.
Statt Teilhabe am Kapitalmarkt geht es um Geldverwahrung mit Zulage.


Vor diesen Hintergründen wird deutlich, dass nach der Wahl im September die Karten neu gemischt werden. Ob Riester dann abgeschafft wird oder Reformen folgen, bleibt abzuwarten.

Unsere Empfehlung bis dahin:

a)    Weitermachen: Verträge mit einem geringen Eigenbeitrag plus einem hohen (Kinder-) Zulagenanteil sollten unbedingt weitergeführt werden - ohnehin Kinderzulagen immer mitnehmen!

b)    Wechsel: die neuen Verträge sind die Alten – hierbei unterliegt bereits das übertragene Kapital der kompletten Garantie. Anbieterwechsel sind ohne Kosten durchzuführen, Abschlusskosten beim neuen Anbieter aber zu berücksichtigen.

c)    Steuerersparnis: neben den Zulagen lohnt ein Blick in den Steuerbescheid. Hier finden Sie auf der ersten Seite eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach §10a Abs. 4 EstG über eine, die Altersvorsorgezulage übersteigende, Steuerermäßigung.

d)    Beitragsreduzierung: sollte die Steuerermäßigung für Vorsorgeaufwendungen nicht relevant sein, raten wir zu einer Reduzierung / Aussetzung der Beiträge. Eine teilweise oder vollständige Zulagenkürzung wird Inkauf genommen. Eine Alternative ist eine sinnvolle Umschichtung der Sparraten in einen (Policen-) Fondssparplan.


*Aktuell: Die DWS als unser bis dato größter Partner für die Riester Rente hat vor Kurzem veröffentlicht, das Neugeschäft für Verträge zum 1.07.d.J. einzustellen!

 

Copyright/Quelle/Zuerst erschienen bei: Karin Ahlers


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